KLASSIKhautnah – Vereinssatzung
§ 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr
§ 2 Vereinszweck
§ 3 Gemeinnützigkeit
§ 4 Mitgliedschaft
§ 5 Beiträge Die Mitglieder werden zur Zahlung von Beiträgen nach Maßgabe eines Beschlusses der Mitgliederversammlung herangezogen. Zur Festlegung der Beitragshöhe und -fälligkeit ist im Falle einer entsprechenden Beschlussfassung eine einfache Mehrheit der in der Mitgliederversammlung anwesenden stimmberechtigten Vereinsmitglieder erforderlich. § 6 Organe des Vereins Organe des Vereins sind a) der Vorstand b) die Mitgliederversammlung § 7 Der Vorstand
§ 8 Mitgliederversammlung
§ 9 Beurkundung von Beschlüssen Die in Vorstandssitzungen und in Mitgliederversammlungen gefassten Beschlüsse sind schriftlich festzulegen und vom Vorstand zu unterzeichnen. § 10 Auflösung des Vereins und Vermögensbindung
|